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Informationen für Hinweisgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz, am 2. Juli 2023 in Kraft getreten, regelt den Schutz aller Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Außerdem werden Personen geschützt, die Gegenstand einer solchen Meldung, oder sonst von ihr betroffen sind, also z.B. als Zeugen oder Mitwisser genannt werden (§ 1 Abs. 2 HinSchG).

Eine Liste mit Verstößen, die nach dem HinSchG gemeldet werden können, findet sich in § 2 HinSchG. Darunter fallen Verstöße, die strafbewehrt sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient und Verstöße gegen eine Reihe von Rechtsvorschriften des EU-, Bundes- und Landesrechts (z. B. zu Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Produktsicherheit, Datenschutz oder Kartellrecht).

Die unabhängige Meldestelle der MCRT GmbH ist bei der

Datenrecht Beratungsgesellschaft bR

Zeisigweg 6

34225 Baunatal

Hinweise können per Mail hinweis-mcrt@datenrecht-beratung.de , telefonisch unter der Hotline 0561 22079974 und postalisch abgegeben werden. Auch eine persönliche Meldung bei der Datenrecht Beratungsgesellschaft ist möglich. Bei persönlicher Meldung bitten wir einen Termin vorab zu vereinbaren.

Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Eine Eingangsbestätigung der Meldung erfolgt innerhalb von 7 Tagen und eine Rückmeldung nach spätestens 3 Monaten.

Nach Eingang der Bestätigung prüft die interne Meldestelle, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt, hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt, prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung, ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und ergreift angemessene Folgemaßnahmen wie interne Ermittlungen oder die Abgabe des Verfahrens an die zuständige Stelle.

Darüber hinaus können Hinweise auch an die externe Meldestelle des Bundes gegeben werden. Das Meldeformular befindet sich auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.